Status nahestehende Hilfsperson

Leisten Sie regelmäßig ganz konkrete Hilfe für eine nahestehende Person, die an Selbstständigkeit verliert? Bei nahestehenden Personen kann es sich um Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte handeln, die aufgrund von Krankheit, Alter oder einer Behinderung pflegebedürftig sind und Hilfe benötigen.
Die Unterstützung einer pflegebedürftigen Person kann viel Zeit in Anspruch nehmen, was auf Kosten Ihres Privat- oder Berufslebens geht. Dank des Status als nahestehende Hilfsperson wird diese Tätigkeit nun auch offiziell anerkannt.
Anerkennungen
Sie können zwei verschiedene Anerkennungen beantragen:
- einfache Anerkennung als Zeichen Ihres Einsatzes;
- Anerkennung mit sozialen Leistungen.
Momentan umfassen die sozialen Leistungen eine finanzielle Beteiligung, die vom LFA ausgezahlt wird.
Allgemeine Voraussetzungen
Sie und die pflegebedürftige Person müssen einen offiziellen Wohnsitz in Belgien haben.
Sie verpflichten sich, mindestens 50 Stunden/Monat bzw. 600 Stunden/Jahr Hilfe zu leisten.
Die zu versorgende Person muss stark pflegebedürftig sein und von einer medizinischen Fachkraft betreut werden.
Der Status als nahestehende Hilfsperson kann Selbstständigen nicht gewährt werden.
Eine pflegebedürftige Person darf nicht mehr als 3 nahestehende Hilfspersonen gleichzeitig haben.
Wie erhalten Sie den Status?
Als nahestehende Hilfsperson müssen Sie einen Antrag bei der HKIV stellen. Dieser Antrag besteht aus einer „eidesstattlichen Erklärung“, die Sie und die pflegebedürftige Person unterzeichnen müssen.
Dadurch bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die pflegebedürftige Person kann Mitglied einer anderen Krankenkasse sein; wir kümmern uns darum, dass die Anträge geprüft werden.
Die HKIV entscheidet über eine Anerkennung für ein Jahr (eine Verlängerung ist möglich). Bei einer Anerkennung erhalten Sie per Post eine Bescheinigung zu Ihrem Antrag:
- einfache Anerkennung
- oder Anerkennung mit sozialen Leistungen mit einer Bescheinigung für den Arbeitgeber, um die finanzielle Beteiligung vom LFA zu erhalten.
Weitere Infos?
- Zur Anerkennung: Wenden Sie sich an Ihr örtliches HKIV-Büro (www.hkiv.be)
- Zur finanziellen Beteiligung: Wenden Sie sich an das LFA (www.rva.be)